AGB – Web und E-Mail Hosting

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter https://iuuu.de/agb/ jederzeit frei abrufbar. Der Kunde, nachfolgend Auftraggeber genannt, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sowohl auf dem Angebot als auch bei der Auftragsvergabe an.

1.2 Sie gelten, soweit der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4 Sollte der Auftraggeber einen Online-Zugang dritter Anbieter oder sonstige Leistungen bei einer dritten Partei über den Auftragnehmer bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner des Auftragnehmers. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.

2. Vertragsschluss und Vertragsbeendigung

2.1 Zur Wirksamkeit des Auftrages bedarf es einer ordnungsgemäßen und vollständigen Übermittlung von erforderlichen Daten.

2.2 Der Vertrag über die Nutzung von Lieferungen, Leistungen des Auftragnehmers kommt mit der Annahmeerklärung, zu der der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auftragseingang berechtigt ist, oder der ersten Erfüllungshandlung zustande.

2.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB), welche auch durch Telefax als gewahrt gilt, gekündigt werden. Eine Kündigung kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ausgesprochen werden.

2.4 Wurde mit dem Auftraggeber eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn mit dem Auftraggeber gesondert Abweichendes vereinbart wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verträgen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

2.5 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.

2.6 Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Auftragnehmer insbesondere in den Fällen der §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BGB sowie dann vor, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 6 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder die vertragsgegenständlichen Serverdienstleistungen ohne Zustimmung des Auftragnehmers einem Dritten zur Nutzung überlässt.

3. Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz

3.1 Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung oder der ersten Erfüllungshandlung des Auftragnehmers durch entsprechende Mitteilung an I3U, Roman Setzmüller, Lilienstraße 13, 85250 Altomünster, widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Auftragnehmer nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt oder der Auftraggeber die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.

4. Vertragsangebot

4.1 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Serverdienstleistungen. Diese Dienstleistungen umfassen:

  • Kapazität für die Speicherung einer Website des Auftraggebers (Host-Providing)
  • Bereitstellung von E-Mail-Accounts für den Auftraggeber und die Speicherung von E-Mail-Nachrichten des Auftraggebers
  • Einstellung der Website und der E-Mail-Accounts des Auftraggebers in das Internet

4.2 Die Verschaffung des Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages.

5. Pflichten des Auftragnehmers

5.1 Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung und Verarbeitung einer Website geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um einen eigenen Server des Auftragnehmers. In der Regel stehen die Dienstleistungen des Auftragnehmers 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit, die durch höhere Gewalt oder technisch bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegt.

5.2 Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass der Auftraggeber die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server gemäß Ziffer 5.1 dieses Vertrages hat. Dieser Zugriff ist notwendig, damit der Auftraggeber den vertragsgegenständlichen Speicherplatz zur Speicherung einer Website und zur Vornahme von Änderungen an dieser Website nutzen kann.

5.3 Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber E-Mail-Accounts (Postfächer) auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung und Verarbeitung von E-Mail-Nachrichten geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um einen eigenen Server des Auftragnehmers.

5.4 Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, E-Mail-Nachrichten, die unter den vertragsgegenständlichen E-Mail-Accounts auf dem Server gemäß Ziffer 5.3 dieses Vertrages gespeichert sind, über das Internet abzurufen zu können und eigene E-Mail-Nachrichten zu versenden.

5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die E-Mail-Kommunikation des Auftraggebers zu statistischen und systemtechnischen Zwecken sowie aus sicherheitstechnischen Gründen automatisch zu überwachen und auszuwerten. Dies umfasst im Wesentlichen die Überprüfung aller ein- und ausgehenden E-Mail-Nachrichten auf Viren und SPAM-Verdacht.

5.6 Der Auftragnehmer behält sich vor, die aus sicherheitstechnischen Gründen automatisch überwachten und ausgewerteten E-Mail-Nachrichten entsprechend zu kennzeichnen oder nicht zuzustellen. Im Falle der Nichtzustellung ist der Auftragnehmer zu einer diesbezüglichen Mitteilung an den Auftraggeber nicht verpflichtet.

5.7 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die gemäß Ziffer 5.5 erworbenen Daten an Dritte weiterzugeben.

5.8 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen, um zu verhindern, dass die E-Mail-Kommunikation des Auftraggebers durch Dritte überwacht wird. Eine Gewähr dafür, dass die E-Mail-Kommunikation unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangt, kann der Auftragnehmer indes nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit im Internet nicht übernehmen.

5.9 Um dem Auftraggeber den jederzeitigen Zugriff auf den Server gemäß Ziffer 5.2 und 5.3 dieses Vertrages zu ermöglichen, vergibt der Auftragnehmer Zugangsdaten an den Auftraggeber. Aus Sicherheitsgründen gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Möglichkeit, seine Zugangsdaten zu ändern.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass die dem Auftragnehmer mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Auftragnehmer jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Auftraggebers.

6.2 Sollte es bei der Nutzung der Serverdienstleistungen gemäß Ziffer 5.1 und 5.3 zu Störungen kommen, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den Zugangsdaten gemäß Ziffer 5.9 sorgfältig umzugehen, sie streng geheim zu halten, eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind.

6.4 Als unbefugte Dritte im Sinne der Ziffer 6.3 gelten nicht die Personen, die den vertragsgegenständlichen Server-Zugang mit Wissen und Willen des Auftraggebers nutzen.

6.5 Sollten infolge Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten Leistungen (z.B. Speicherplatz, Datentransfervolumen) von dem Auftragnehmer nutzen, haftet der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

6.6 Der Auftraggeber versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

6.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, lediglich solche Inhalte auf den vertragsgegenständlichen E-Mail-Accounts zu speichern und per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mail-Nachrichten, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mail-Nachrichten mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. “Spamming”). Verletzt der Auftraggeber die vorgenannte Pflicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang unverzüglich durch geeignete Maßnahmen zu sperren und entstandene Nutzungsentgelte für Speicherplatz und Datentransfervolumen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

6.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Auftraggeber oder durch Dritte auszuschließen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

6.9 Bei Überschreitung des festgelegten Datentransfervolumens (gemäß Ziffer 6.5 und 6.7) pro Monat kann der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Auftraggebern abwägen in welchem Maße ein zusätzliches Entgelt erhoben wird. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller Datentransfers (z.B. E-Mails, Download, Upload, Webseiten).

6.10 Sobald das Datentransfervolumen den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informieren. Er kann daraufhin dem Auftragnehmer anbieten, das Vertragsverhältnis mit einem entsprechend höheren Datentransfervolumen abzuschließen. Alternativ steht dem Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das Vertragsverhältnis mit höherem Datentransfervolumen durch den Auftraggeber abgelehnt werden, kann der Auftragnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

6.11 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Auftraggeber auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz und E-Mail-Accounts gespeichert hat bzw. über die E-Mail-Accounts an Dritte versendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Auftragnehmer von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

7. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten, Datenweitergabe

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

7.2 Der Auftraggeber darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, keine extremistischen oder pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/ oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Auftraggeber auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Auftraggeber durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Auftraggeber dem Auftragnehmer unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro).

7.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 6.6, 6.7 und 7.2 unzulässig sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang unverzüglich durch geeignete Maßnahmen bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit zu sperren und nach rechtskräftiger Entscheidung über die Rechtswidrigkeit zu löschen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

7.4 Der Auftragnehmer überprüft die Inhalte des Auftraggebers ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Auftraggeber erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

7.5 Sollte der Auftragnehmer aus den in Ziffer 7.3 und 7.4 des Vertrages beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Auftraggeber dennoch gegenüber dem Auftragnehmer leistungspflichtig. Der Auftraggeber erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die der Auftragnehmer zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

7.6 Wenn und soweit der begründete Verdacht besteht, dass der Auftraggeber den vertragsgegenständlichen Speicherplatz und E-Mail-Account entgegen seiner Zusicherung gemäß Ziffer 6.6 und 6.7 dieses Vertrages zur Speicherung und/oder Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers Dritten mitzuteilen, um auf diese Weise behördliche und/oder gerichtliche Maßnahmen gegen den Auftraggebers zu ermöglichen.

8. Datensicherheit, Online-Übertragungen

8.1 Soweit Daten an den Auftragnehmer – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Die Server des Auftragnehmers werden gemäß Kundeninformation regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Auftraggeber die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server des Auftragnehmers übertragen. Eine Sicherung der Daten auf den Servern kann durch den Auftragnehmer nicht erfolgen, da diese ausschließlich durch die Auftraggeber verwaltet werden.

9. Empfang und Versand von E-Mail-Nachrichten

9.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im Leistungsbereich des Auftragnehmers E-Mail-Nachrichten zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mail-Nachrichten sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

9.2 Sollte dem Auftragnehmer bekannt werden, dass der Auftraggeber E-Mail-Nachrichten unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich der Auftragnehmer vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen (“Postings”) von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte der Auftragnehmer aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber dem Auftragnehmer leistungspflichtig.

9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den bereitgestellten E-Mail-Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 6 Monate gespeichert wurden. Weiterhin ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber gesendete E-Mail-Nachrichten nach 90 Tagen und als zu löschen gekennzeichnete nach 7 Tagen zu löschen.

10. Nutzungsüberlassung an Dritte

10.1 Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, die vertragsgegenständlichen Serverdienstleistungen einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Auftragnehmer einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform (§ 126 b BGB) zustimmt.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Für Mängel der bereitgestellten Serverdienstleistungen haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536 ff. BGB).

11.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Verbindungsleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 11.3 und 11.4 des Vertrages besteht

11.3 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, der Auftragnehmer verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Unberührt bleibt die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, zugesicherten Eigenschaften sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

11.4 Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jede Service-Dienstleistung nach Ziffer 4.1 auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Auftraggeber und Schadensfall auf EUR 5.000 beschränkt.

12. Datenschutz

12.1 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

12.2 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Auftragnehmer die auf dem Server gespeicherten Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf dem Server gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.

12.3 Soweit sich der Auftragnehmer zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

12.4 Beide Vertragsparteien stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.

12.5 Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegenstehen. Soweit der Auftraggeber gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Entgelte Einwendungen erhoben hat, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im Übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.

13. Preise und Zahlung

13.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer eine monatliche Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 4 und 5 dieses Vertrages.

13.2 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung alle 6 Monate im Voraus in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. Einwendungen gegen diese Rechnung sind vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Auftraggeber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung verlangen, hat dann aber die Unrichtigkeit der Rechnung nachzuweisen.

13.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig sechs Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß § 315 BGB ist der Auftragnehmer berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt. Eine Änderung der Entgelte werden dem Auftraggeber in einer angemessenen Zeit vor dem In-Kraft-Treten an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern dieser der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers mit einer Frist von zwei Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

13.4 Der Auftraggeber ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten. Dem Auftraggeber obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.

13.5 Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

13.6 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren in Höhe von jeweils EUR 10,00 erheben. Sperrt der Auftragnehmer eine Internet-Präsenz berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann er die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 abhängig machen.

14. Sonstiges

14.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Er ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insoweit für den Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen.

14.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter https://iuuu.de/agb/ jederzeit frei abrufbar. Dort werden auch Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig vor dem In-Kraft-Treten veröffentlicht.

14.3 Zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt. Änderungen werden im Sinne von Ziffer 14.2 veröffentlicht und dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor In-Kraft-Treten per E-Mail-Nachricht an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Mitteilungen gelten mit dem Eingang, spätestens mit der Veröffentlichung und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber derartige Nachrichten tatsächlich abruft. Sollten solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

14.4 Dem Auftragnehmer steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insoweit dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Alle Erklärungen des Auftragnehmers können auf elektronischem Weg an den Auftraggeber gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Auftraggebers oder eine andere, dem Auftragnehmer bekannte E-Mail-Adresse übersandt worden ist.

15.2 Für die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

15.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, München als Gerichtsstand vereinbart.

15.4 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.