AGB – Allgemeines

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter https://iuuu.de/agb/ jederzeit frei abrufbar. Der Kunde, nachfolgend Auftraggeber genannt, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sowohl auf dem Angebot als auch bei der Auftragsvergabe an.

1.2 Sie gelten, soweit der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4 Sollte der Auftraggeber sonstige Leistungen bei einer dritten Partei über den Auftragnehmer bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner des Auftragnehmers. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.

2. Vertragsschluss und Vertragsbeendigung

2.1 Zur Wirksamkeit des Auftrages bedarf es einer ordnungsgemäßen und vollständigen Übermittlung von erforderlichen Daten.

2.2 Der Vertrag über die Nutzung von Lieferungen, Leistungen des Auftragnehmers kommt mit der Annahmeerklärung, zu der der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auftragseingang berechtigt ist, oder der ersten Erfüllungshandlung zustande.

2.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB), welche auch durch Telefax als gewahrt gilt, gekündigt werden. Eine Kündigung kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ausgesprochen werden.

2.4 Wurde mit dem Auftraggeber eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn mit dem Auftraggeber gesondert Abweichendes vereinbart wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verträgen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

2.5 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.

2.6 Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Auftragnehmer insbesondere in den Fällen der §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BGB sowie dann vor, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 6 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder die vertragsgegenständlichen Serverdienstleistungen ohne Zustimmung des Auftragnehmers einem Dritten zur Nutzung überlässt.

3. Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz

3.1 Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung oder der ersten Erfüllungshandlung des Auftragnehmers durch entsprechende Mitteilung an I3U, Roman Setzmüller, Lilienstraße 13, 85250 Altomünster, widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Auftragnehmer nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt oder der Auftraggeber die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Für Mängel der bereitgestellten Dienstleistungen haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536 ff. BGB).

4.2 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, der Auftragnehmer verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Unberührt bleibt die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, zugesicherten Eigenschaften sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

4.3 Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jede Service-Dienstleistung nach Ziffer 4.1 auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Auftraggeber und Schadensfall auf EUR 5.000 beschränkt.

5. Datenschutz

5.1 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

5.2 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf dem Server gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.

5.3 Soweit sich der Auftragnehmer zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

5.4 Beide Vertragsparteien stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.

5.5 Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegenstehen. Soweit der Auftraggeber gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Entgelte Einwendungen erhoben hat, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im Übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.

6. Preise und Zahlung

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer eine Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Vergütung umfasst die jeweiligen Leistungen des Auftragnehmers gemäß Angebot, welche auch in elektronischer Form übermittelt werden kann.

6.2 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung, bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen alle 6 Monate im Voraus und bei allen anderen Leistungen nach Erbringung, in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. Einwendungen gegen diese Rechnung sind vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Auftraggeber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung verlangen, hat dann aber die Unrichtigkeit der Rechnung nachzuweisen.

6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig sechs Monate nach Abschluss eines Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß § 315 BGB ist der Auftragnehmer berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt. Eine Änderung der Entgelte werden dem Auftraggeber in einer angemessenen Zeit vor dem In-Kraft-Treten an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern dieser der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers mit einer Frist von zwei Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

6.4 Der Auftraggeber ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten. Dem Auftraggeber obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.

6.5 Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

6.6 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren in Höhe von jeweils EUR 10,00 erheben.

7. Sonstiges

7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Er ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insoweit für den Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen.

7.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter https://iuuu.de/agb/ jederzeit frei abrufbar. Dort werden auch Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig vor dem In-Kraft-Treten veröffentlicht.

7.3 Zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt. Änderungen werden im Sinne von Ziffer 14.2 veröffentlicht und dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor In-Kraft-Treten per E-Mail-Nachricht an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Mitteilungen gelten mit dem Eingang, spätestens mit der Veröffentlichung und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber derartige Nachrichten tatsächlich abruft. Sollten solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

7.4 Dem Auftragnehmer steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insoweit dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Alle Erklärungen des Auftragnehmers können auf elektronischem Weg an den Auftraggeber gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Auftraggebers oder eine andere, dem Auftragnehmer bekannte E-Mail-Adresse übersandt worden ist.

8.2 Für die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

8.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, München als Gerichtsstand vereinbart.

8.4 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.